Hallo Forum,
folgenden Fall haben wir abgerechnet
DRG G49 Z mit 1 Abschlagstag, da Pat. nur 1 Tag da war (UGVD=1).
Pat. kommt zur nachstationären Behandlung.
Nun meine Frage, wie sieht es mit dem Abschlagstag aus, können wir in diesem Fall die nachst. Behandlung mit einbeziehen. Erwähnenswert ist noch, dass diese DRG keine OGVD hat.
In den Fällen bei Überschreitung der OGVD kann man ja auch die nachstationären Tage mit einbeziehen. Wie sieht es aber in meinem Fall aus???
mfg
D. Rüchardt