Entlassart

  • Hallo, Forum

    früher gabs ein Blatt Papier, auf dem AU oder AF angekreuzt wurde, heute bietet der Computer ca 30 verschiedene Zahlenkombinationen für Entlassarten an. So ganz verstanden habe ich die Unterschiede nicht und auch bisher keine Auswirkungen auf den Erlös gesehen. Dennoch müssen die Angaben ja stimmen, und eine 95jährige wird ja wohl selten AF entlassen. Bisher wurde von den Kollegen bei uns im Haus da relativ wenig Augenmerk darauf gelegt. Deshalb soll ich eine Fortbildung gestalten. Gibt es irgendwo dazu was schriftliches. Z.B. welche Relevanz hat \"gegen ärztlichen Rat entlassen\"? Wie verschlüssle ich \"disziplinarisch entlassen\"? Wird auch ein Pat., der seit Jahren im Pflegeheim lebt und dort schon zuhause ist, mit der Ziffer \"ins Pflegeheim entlassen\" kodiert? Wann tritt \"wechsel zuständiger Kostenträger\" ein? Und muss ich bei Verlegungen in die Psychiatrie oder in eine gesonderte Einrichtung \"normal entlassen\" oder \"verlegt in anderes KHS\" eingeben?
    Fragen über Fragen? Wer weiß Rat
    für Susanne? :roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Hallo Susanne,

    Grundsätzlich sind selbstverständlich die Entlassungsgründe so anzugeben, wie sie der Wahrheit entsprechen. Ob das ganze immer Sinn macht, sei mal dahingestellt, aber in vielen Fällen erleichern die korrekten Entlassungsgründe die Arbeit.

    Beispiele:
    \"Entlassen in ein anderes Krhs\": Hier stellt sich die Frage, ob die Verlegungsabschläge korrekt berechnet wurden?

    \"Entlassen gegen ärztlichen Rat\": In vielen Fällen wird bei extrem kurzen Verweildauern auf Abschlag UGVWD und/oder ambulante OP geprüft. Bei dem Entlassungsgrund geschieht das aus meiner Sicht deutlich weniger, da eigentlich eine längere VWD geplant war.

    \"Entlassen in eine Pflegeeinrichtung\": Spielt z.B. bei der Frage der Verweildauern eine Rolle, denn immer noch argumentieren viele Krhs., dass eine Entlassung nicht eher möglich war, da die häusliche Versorgung nicht sichergestellt ist. Jetzt kann man mit Sicherheit wieder streiten, ob dies akzeptiert werden kann oder nicht, aber eins ist klar, wenn der Patient in ein Pflegeheim verlegt wird und dies ggf. auch schoin eher möglich gewesen wäre, dann greift das Argument nicht.

    Ich hoffe ich konnte Ihnen kurz verdeutlichen weshalb es in vielen Fällen sinnvoll für die weitere Bearbeitung ist, wie ein Patient entlassen wurde.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Susanne,

    Mr. Freundlich hat ja schon einige Hinweise gegeben über die Wichtigkeit. Sie sollten sich in § 301 SGB V einarbeiten und in die damit zusammen hängende Datenübermittlungsverordnung bzw. die dazu gehörenden Vereinbarungen usw.

    In der Entlassungsanzeige (Datenelement ENTL) ist in der Segmentgruppe (SG) 1 (ETL-NDG) das Segment ETL mit dem Inhalt \"Entlassungs-/Verlegungsgrund\" über den Schlüssel 5 auszufüllen. Im Schlüsselverzeichnis ist der Schlüssel 5 z.B. an 1. und 2. Stelle mit der Bedeutung 06 = Verlegung in ein anderes KH aufgeführt.

    Das ist wie oben geschrieben wichtig wegen der Verlegungsabschläge und ist z.B. bei uns auch nicht immer richtig eingegeben, da die technische Entlassung in EDV von den Krankenpflegekräften gemacht wird, die von § 301 keine Ahnung haben.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.