Guten Morgen
(hallo Herr Selter, ich habe ja mit Ihnen wegen dieser Frage telefoniert, die DKG hat bisher noch keinerlei Antwort gegeben)
Zwei Fragen zur Codierung von Prozeduren:
1. Belegärztliche Behandlung, HNO. Überweisung an niedergelassenen Radiologen, der in Räumen des Krankenhauses tätig ist, zum MRT. Dieses wird über die Krankenkasse bezahlt. Dem Krankenhaus entstehen keine Kosten. Darf/kann/muss das MRT als OPS-Ziffer kodiert werden?
2. und schwierigere Frage:
Privatpat. wird zwecks Koronarangiografie per Verbringung von Krankenhaus A ins benachbarte Klinikum B verbracht, dort untersucht und am gleichen Tag zurückgeschickt. Nach DKR ist bei Verbringung die Leistung (OPS 1-275.2) durch das verbringende KrankenhausA zu kodieren, was in eine entsprechende DRG führt. Andererseits erhält der Pat. eine Privatrechnung aus dem Klinikum B, das heißt, dass dem Krankenhaus A keine Kosten entstehen und die Leistung daher eigentlich nicht kodiert werden dürfte, was aber in eine unzutreffende DRG führt. Die zutreffende DRG ist aber deutlich höher bewertet, d.h. der Privatpat. zahlt einerseits die höhere DRG im Krankenhaus A, andererseits auch noch die Privatrechnung des Klinikums B, d.h. er wird für diese Leistung sozusagen doppelt belastet.
Ich wäre Ihnen dankbar für die Beantwortung der daraus hervorgehenden Fragen:
1. Codierung von externen Überweisungsleistungen bei Belegern ja oder nein?
2. Codierung von externen Verbringungsleistungen bei Privatpat. ja oder nein?
Für Antworten und Diskussion dankbar,
MR