abszedierende Pneumonie DD: Tumorzerfallshöhle

  • Hallo Forum,

    ich habe folgenden Fall mit HD Pneumonie,

    Pat. kommt ursprünglich zur geplanten WA zur Fortsetzung der Chemotherapie. Bei Aufnahme zeigte sich ein deutlich red. AZ, progredientes Dyspnoe. Aufgrund der deutlich erhöhten Entzündungswerte und der Infektsomatik mit produktivem Auswurf bei Aufnahme wurde von der zytostatischen Chemotherapie Abstand genommen.
    Röntgenologisch zeigte sich ein pulmonaler Progress mit Tumorzerfallshöhle und sekundär bakterieller Besiedelung (Pseudomans Aeruginosa), welche durch versch. Untersuchungen bestätigt wurden. Es erfolgte eine kalkulierte Antibiose mit Avalox. Da röntgenologisch eine deutliche Zunahme der abszedierenden Pneumonie im rechten Oberfeld nachweisbar, erfolgte eine nochmalige bronchologische und Ct-morphologische Diagnostik, wobei der Befund insgesamt eine Tumorzerfallshöhle mit sekundär bakterieller Besiedling eingeschätzt werden muss.
    Im weiteren verlauf errneuter Antieg der Entzündungparameter verbunden mit massiv eitrigem Auswurf daraufhin erolgte entsprechende Antibiose mit Ceftazidim. Darunter Entzündungszeichen rücklaufig.
    Die HD war in diesem Fall die J15.1 Pneumonie durch Pseudomonas.
    Gibt es andere Meinungen dazu?

    Wie sieht es hier mit dem QS-Bogen aus?, ist hier nicht der Tumorzerfall der Auslöser für die Pneumonie?

    Für Anregungen in diesem Fall bin ich im voraus dankbar

    mfg

    D. Rüchardt

  • Hallo Herr Ruechardt,

    HD ist Pneumonie. Es gab und gibt manchmal Irritationen wegen des Wortes \"Veranlassung\" der stationären Aufnahme. Herrschende Meinung schient wohl zu sein, dass mit Veranlassung der objektive und nicht der subjektive, von irgendjemandem so geplante Aufnahmegrund ist. Hier hilft die folgende Hilfskonstruktion:
    Pat. kommt zur Aufnahme wg. geplanter Chemotherapie. Sein Zustand (Fieber, Bilirubin, Neutropenie o.ä.) ist zu schlecht für die Chemotherapie. Der Patient wird schon fast verabschiedet, da merken Sie, dass er schwitzt und kurzluftig ist. Aufnahmegrund Chemotherapie ist JETZT also schon out. Sie auskultieren, und drei Minuten später haben Sie den Aufnahmegrund Pneumonie begründet.

    Zur ambulant erworbenen Pneumonie: Wahrscheinlich müssen Sie diesen Patienten nicht in der QS dokumentieren, z.B. wenn er eine Neutropenie hat. Die Formalisierung der Ausschlußgründe für die Dokumentation ist leider so komplex geworden, dass Sie da mal nachschauen müssen. Ausschlußgründe, die ich spontan erinnere, sind hämatologische Neubildungen, aber auch die Pneumonie.

    Spätestens nach abschließender Kodierung sagt Ihnen Ihr QS-Filter, ob Sie diese Pneumonie QS-mäßig dokumentieren müssen. Dies ist auch eine der ganz großen Schwächen des Verfahrens, weil eine internistische Verlaufsdokumentation ja um so besser ist, je mehr sie zeitgerecht erhoben wird. Und genau das ist im von derBQS definierten Verfahren für solche unklaren Fälle sehr erschwert.

    Grüße von der Ostsee,

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.