Konsultationskomplex bei amb. OP §115b

  • Hallo Forum,

    beim alten EBM durfte man als Krankenhaus die Ziffer [c=red]7[/code] \"Konsultationsgebühr\" nicht abrechnen.

    Wie verhält es sich nun mit dem \"Neuen\" EBM 2000+?

    Darf man hier die Ziffer [c=red]07215[/code] \"Konsultationskomplex, je Arzt-Patienten-Kontakt\" verwenden? :d_gutefrage:

    Schönes Wochenende.

    Gruß, Alfredo

  • Hallo Alfredo,

    den Konsultationskomplex können Sie auf jeden Fall abrechnen.

    Hierfür gibt es zwei Argumente.

    Das erste Argument ergibt sich aus dem AOP-Vertrag. Dort heißt es in § 7 Abs. 4: \"Krankenhäuser sind bei der Vergütung ambulanter Leistungen wie niedergelassene Fachärzte der entsprechenden Fachrichtung einzustufen.\"

    Das zweite Argument ergibt sich aus dem EBM 2000plus. In Nr. 8 der Präambel des Kapitels 31.2 heißt es: \"In einem Zeitraum von drei Tagen, beginnend mit dem Operationstag, können vom Operateur neben der ambulanten oder belegärztlichen Operation ... die arztgruppenspezifischen Ordinations- und Konsultationskomplexe ... berechnet werden.\"

    Da die niedergelassenen Ärzte den Konsultationskomplex berechnen dürfen, dürfen die Krankenhäuser dies ebenfalls.

    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."