Hallo Forumsteilnehmer,
auf verschiedenen Seminaren zum EBM 2000+ wurde uns mitgeteilt, dass der ermächtigte KH-Arzt den Ordinationskomplex 01310-01312, alle Leistungen aus seinem Fachgruppenabschnitt und den Kapiteln II und IV abrechnen darf.
Der Zulassungsausschuss der KV genehmigt jedoch nur einzelne Ziffern aus den Kapitel II und IV. :i_baeh:
Was ist richtig?
Kliegel