Lagerungsbehandlung codieren - ja oder nein?

  • Hallo liebes Forum,
    uns brennt eine Frage auf den Nägeln!

    Wie codieren wir eine aufwendige Lagerungsbehandlung?

    Es stellte sich für uns die Frage, ob wir bei z.B. 5-7 dokumentierten Lagerungen eines Patienten, der selbst aus unterschiedlichste Gründen dazu nicht in der Lage ist, den OPS-Code 8-390.1 benutzen können.
    Dabei handelt es sich in einigen Fällen um eine komplizierende Prozedur, die eine erhebliche Erlösrelevanz haben kann.

    Konkret zielt unsere Frage auf den Hinweis im systematischen Verzeichnis der OPS. Dort sind einige Beispiele für die Anwendung dieses Codes gegeben, die eindeutig auf die Schwere der zu Grunde liegenden Krankheiten hinweisen.
    Nun ist das Feld der schweren Krankheiten aber weit, und es entstand die Frage, ob - wenn hier exemplarisch Hemi- und Tetraplegie-Patienten erwähnt werden - also nicht nur Apallische Syndrome oder Apoplex-Patienten usw. unter diese Definition fallen könnten, sondern auch Patienten mit anderen Symptomen, die sie in Ihrer Bewglichkeit derart einschränken, daß erhebliche Konsequenzen wahrscheinlich sind. :d_gutefrage:
    Die zweite Frage bezieht sich dann auf die Definition der Lagerung, denn es heißt im Text: \"..oder Lagerung mit speziellen Hilfsmitteln (z.B. Spezialbett)...ist nur ein Mal pro Aufenthalt zu verwenden.\".
    Um uns den erheblichen Aufwand zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden für bewegungsunfähige Patienten vergüten lassen zu können, neigen wir dazu uns auf das [c=red]\"z.B.\" [/code] zu beziehen und zu argumentieren, daß \"spezielle Hilfsmittel\" zur Lagerung ohne weiteres auch Dekubitusmatratzen und andere aufwändige Lagerungshilfen und -vorrichtungen zu verstehen sein können. :deal:

    Die Vielzahl der hilflosen Patienten lässt allerdings vermuten, daß es eine ernste Diskussion zu diesem Thema geben wird.

    Daher meine Frage: wie sind Ihre Erfahrungen auf diesem Gebiet, und wer hat welche Ideen dazu? :sterne:

    Danke im Voraus

    RalF

  • Hallo Forum, hallo ralfroe,

    Tatsächlich ist die Definition des Codes für die Lagerungsbehandlung für 2006 nochmals verschärft worden. Warum allerdings die häufig shr aufwändige Lagerung bei Beatmungen nicht einbezogen wurde, ist mir rätselhaft. AUch wir haben uns im Zweifel immer auf das \"z.B.\" berufen, unsere Position ist aber dadruch geschwächt worden, daß wir in der verschärften Definition auch jetzt keine Hinweise auf Beatmungspatienten finden. Der MDK hat uns den Code sehr häufig gestrichen, wir konnten aber manches konsensuell entscheiden. Dies wird jetzt sicher schwieriger.

    Gruß

    merguet