Hallo!
Kann es sein, dass es im Falle eines während der OP verstorbenen Patienten zur Zeit noch Probleme zwischen "DRG-Codierung" und "Fallpauschalen/Pflegesatz-Codierung" gibt??
M.E. müsste lt. DKR die den KH-Aufenthalt verursachende Diagnose als Hauptdiagnose verschlüsselt werden. Zum Pflegesätze abrechnen braucht man aber die "Plötzlicher-Tod-Diagnose", oder??
Bitte um Hilfe von den Kodier-Junkies ;D
Gruß
Simone