Sehr geehrtes Forum,
hätte gerne gewußt,wie es um die Akzeptanz bei den Kassen und dem MDK bestellt ist, wenn Patienten zur Shuntanlage nach 5-392.- nicht ambulant, sondern stationär \"erbracht\" werden.Lt.Katalog nach § 115b SGB V ist dieser OPS mit der Ziffer 2 versehen und somit sowohl ambulant als auch stationär zu erbringen.Ist das Vorliegen von G-AEP Kriterien optional oder obligat? Ertragsunterschied zwischen stationärem und ambulanten Aufenthalt(DRGs Z01A/Z01B nach Kurzlieger-Abschlag=0,861/0,383)ist freilich enorm.
Vielen Dank im Voraus!!!
Mit freundlichem Gruß,
B. Mc Cafferty