Hallo Gemeinde,
ich stehe gerade auf dem Schlauch weil ich in der Suchfunktion keinen Thread zu folgender Frage finde:
Patientin wird ambulant operiert (§155b).
Am nächsten Tag kommt sie wegen Beschwerden und wird stationär aufgenommen und nochmal operiert.
Frage: 1 ambulanter Fall und 1 stationärer weil 1 Nacht dazwischen lag
oder muss hier doch zu einem Fall zusammengeführt werden?
Vielleicht sind noch nicht alle im verlängerten Wochenende.
Komplikation nach ambulanter OP
-
-
Guten Tag Herr Heller,
nach unseren Erfahrungen Fallzusammenlegung mit vorstationärer Prozedur. Wenn Sie Pech haben, dann passiert Ihnen das
hierSchönes Wochenende
-
Hallo Herr Heller
Hallo E.HorndaaschIch sehe die Sache etwas anders.
Wenn der Patient nach erfolgter ambulanter OP noch am gleichen Tag aus ärztlicher Sicht entlassen werden kann, ist auch eine ambulante Op abrechenbar. Die OP ist doch erfolgt !
Eine vorstationäre Abrechnung halte ich für falsch !!!
Muß der Patient am nächsten Tag (egal ob unter oder über 24 Stunden) wegen Beschwerden/Komplikationen stationär aufgenommen werden, ist das für mich ein neuer stationärer Behandlungsfall mit Notfallaufnahme und Abrechnung
der DRG-Pauschale.
Anders sieht es aus, wenn der Patient nach ambulanter OP noch am OP-Tag stationär bleiben muß . Dann ist halt von Anfang an eine stationäre Behadlung mit DRG-Pauschalen abrechenbar.Freundliche Grüße von
Georg B.