Hallo Forum,
vielleicht eine ganz banale Frage, oder aber auch nicht?
Patient mit einer Metastase eines Rektumkarzinoms in der Leber, also einer Lebermetastase.
Handelt es sich nach dem ICD 10 hier um:
a) C78.7: Sekundäre bösartige Neubildung der Leber
oder
b) C78.5: Sekundäre bösartige Neubildung des Dickdarm und Rektum
Was ist nun korrekt. Soll durch den Kode die Lokalisation der Metastase dargestellt werden oder aber der medizinische Befund sprich der Bezug zum Primärtumor ?
Dies hat in einzelnen Fällen erhebliche Auswirkungen auf die DRG.
Vielen Dank für die Interpretationen.
F. Holzwarth