KK verweigert die erneute Fallbearbeitung

  • Hallo, Forum!

    Ein etwas verzwickter Fall:
    Wir rechneten mit einer großen KK im Juli 2004 (!) einen Fall ab. Die KK leitete ordnungsgemäß die zeitnahe Überprüfung durch den MDK ein. Leider war es nicht möglich, die Krankenakte zu besorgen, so daß dem MDK keine Unterlagen übersandt werden konnten.
    Nach erneuter Aufforderung durch die KK im Oktober 2004 folgte Ende November 2004 die Mitteilung, daß eine zeitnahe Überprüfung aufgrund der mangelhaften Mitarbeit und der Unmöglichkeit der zeitnahen Überprüfung nicht möglich war. Daher hat die KK \"die Bearbeitung abgeschlossen\", d.h. kein Geld gezahlt!
    Nachdem nunmehr (!?) ) das Krankenblatt DOCH NOCH aufgetaucht ist, haben wir die damals angeforderten Unterlagen an den MDK geschickt mit der Bitte, einen erneuten Begutachtungsauftrag zu erteilen.

    ABER: Nun sieht die KK keinen Anlaß mehr, den Fall aufzunehmen und beruft sich auf Vertrag gem. §112 und schiebt noch das Sozialgericht Hannover mit S11KR226/98 nach.
    Aufgrund des erheblichen zeitlichen Abstandes sehen sie keine Basis...

    Ich weiß wohl, daß es nicht gerade ein Ruhmesblatt ist, wenn man ein Krankenblatt erst nach 1 Jahr wiederfindet...
    dennoch sei die Frage erlaubt: Kann die KK einfach so diesen neuen Begutachtungsauftrag verweigern? Gibt es hierzu Rechtspositionen, die auch die gegenteiligen Fälle angehen?
    Leider habe ich hierzu auf den üblichen Seiten nicht allzuviel gefunden...

    Vielleicht weiß das Forum Rat?

    hofft

    T. Flöser

  • Hallo Herr Flöser.

    Sie haben vier Jahre Zeit berechtigte Forderung bei den KKn geltend zu machen! :) (Über Suchfunktion sind dazu auch Beiträge hier im Forum zu finden)

    Die KK hat zwei Möglichkeiten:

    1. die von Ihnen, hoffentlich Ordnungsgemäße, Rechnung zu zahlen
    oder
    2. Bei Zweifeln an der Richtigkeit den MDK einzuschalten.

    Den MDK hatte die KK schon eingeschaltet, daher wäre sie m. E. berechtigt erst mal nur den unstrittigen Betrag der Rechnung zu begleichen, aber zahlen muss sie.

    :sonne: Grüße
    papiertiger

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo. Ich noch Mal. :d_zwinker:

    Interessante Diskussionen dazu finden sich hier:
    MDK-Anfrage zu Abrechnung 02/2004

    und hier:
    Neues vom BSG

    Einfach in die Suche eingeben

    :biggrin:

    Viel Erfolg! :kangoo:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo, papiertiger!

    Danke für die Hinweise. Offensichtlich muss ich ja doch die Suchfunktion erstma gründlich einsetzen... :rotwerd:

    Hatte schon nach dem ersten post gleich gefunden, was Sie ansprachen!

    :sonne:

    T. Flöser

  • Noch mal Hallo.

    Was hat das SG denn in diesem Urteil gesagt?

    Ich hab zwar im Netz gesucht, aber leider nichts gefunden.

    Ich sammle interessante Urteile :k_biggrin:

    Gruß
    papiertiger

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Hr. Flöser,

    die KK kann die Zahlung nicht einfach verweigern - sie ist verpflichtet die Rg zu zahlen. Hat sie beanstandungen - kann sie den Fall durch den MDK prüfen lassen. Wenn ich mich nicht ganz irre -verjähren die Forderungen mittlerweile erst nach 4 Jahren (früher 2 Jahre)

    Grüße
    Lorelei

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"