KV-Abrechnung und Praxisgebühr im Krankenhaus

  • Hallo Forum,

    wir sind ein Krankenhaus mit Ambulanz-Ermächtigung
    und rechnen über die KV ab.
    Beunruhigt bin ich, weil bei uns die Praxisgebühr
    nur für Notfälle kassiert wird, andererseits die
    KV aber die Ziffern 80030 (bedeutet Abzug Praxisgebühr
    durch die KV) und 80031 (Überweisungsschein vorhanden)
    setzt.
    Da es auch Postbeamte, Sozialhilfeempfänger usw.
    gibt, müsste von uns durch zumindest hier die Befreiungs-
    ziffern (80032) gesetzt werden, außerdem kann ich
    mir auch noch vorstellen, dass etwa ambulante
    Chemotherapien unter diese Befreiungsziffer fallen
    und die von uns gesetzt werden müßte ??

    Ich bin nur die DV, aber schon schwer irritiert.
    Wer läßt mich wieder ruhig werden ??

    Schönen Abend
    M.Schrenk

  • Guten Abend Frau Schrenk!

    Praxisgebühren werden im KH der Regel nur bei Notfällen fällig.
    Eine Meldung z. B 80032 entfällt bei ermächtigten Ambulanzen, da diese nur auf Überweisung tätig werden können. Somit hat der Patient die Praxisgebühr bereits bezahlt.

    Postbeamte und Sozialamtsversicherte zahlen keine Paxisgebühr,da diese keiner gesetzl. Krankenkasse anngehören. Somit entfällt eine Befreiungsziffer.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer