GOPs 02310 + 07340 Beh. sek. heilender Wunden: Min. Arzt-Pat.-Kontakt

  • Hallo Forumsmitglieder,

    wie rechnen andere Krankenhäuser die Behandlung sekundär heilender Wunden mit der KV ab?

    02310 Behandlungskomplex einer/von sekundär heilenden Wunde(n)
    Beschreibung

    Behandlung einer/eines/von sekundär heilenden Wunde(n) und/oder Decubitalulcus (-ulcera)
    Obligater Leistungsinhalt
    Abtragung von Nekrosen

    und/oder

    Wunddebridement

    und/oder

    Anlage und/oder Wechsel eines Kompressionsverbandes

    und/oder

    Einbringung und/oder Wechsel einer Wundtamponade,

    Mindestens 3 Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall

    beziehungsweise:

    07340 Behandlungskomplex einer/von sekundär heilenden Wunde(n)

    Beschreibung

    Behandlung einer/eines/von sekundär heilenden Wunde(n), Verbrennung(en) ab 2. Grades, septischen Wundheilungsstörung(en), Abszesses/n, septischen Knochenprozesses/n und/oder Decubitalulcus (-ulcera)
    Obligater Leistungsinhalt
    Abtragung von Nekrosen

    und/oder

    Wunddebridement

    und/oder

    Anlage und/oder Wechsel eines Kompressionsverbandes

    und/oder

    Einbringung und/oder Wechsel einer Wundtamponade,

    Mindestens 5 Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall


    Mein Problem:
    Die entsprechenden GOP`s werden von der zuständigen KV nicht akzeptiert, sofern der entsprechende Mindest-Arzt-Patienten-Kontakt (s.o.) im Behandlungsfall nicht erfüllt ist.
    Es ist m.E. relativ unverständlich, da die entsprechenden obligaten Leistungsinhalte durch und/oder-Verknüpfungen getrennt sind. Die KV argumentiert, dass der letzte Spiegelstrich der letzten obligaten und/oder-Verknüpfung (= mind. 3 bzw. 5 Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall) gewissermaßen für alle obligaten Leistungsinhalte gleichermaßen zutreffen würde. Somit wäre z.B. die GOP 07340 für ein Krankenhaus, welches einen Patient mit einer Verbrennungswunde 2./3. Grades in der Notfallaufnahme 1x versorgt nicht abrechenbar. :sterne:

    Das Ganze ist für mich leider etwas unverständlich . :noo:

    Wie gehen andere Kliniken damit um?
    Wird die entsprechende GOP tatsächlich erst bei 3 bzw. 5 Arzt-Patienten-Kontakten zur Abrechnung gebracht?


    Mit freundlichen Grüssen

    Mario Schädlich

  • Hallo Herr Schädlich,

    ich habe mich in einigen Krankenhäusern einmal umgehört. Entweder erbringt man diese Leistungen nicht mehr oder man hat die gleichen Probleme wie Sie auch. Allerdings mag es auch Krankenhäuser geben, die mit der Abrechnung keine Probleme haben.

    Vielleicht hilft Ihnen eine Änderung des Bewertungsausschusses etwas weiter. In der 104. Sitzung wurde mit Wirkung zum 1.Juli 2005 folgende Änderung beschlossen: \"Änderung von 4.5 der Allgemeinen Bestimmungen: Behandlungs- oder krankheitsfallbezogene Leistungskomplexe sind nur mit mindestens einem persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt berechnungsfähig.\"

    Sie benötigen also für die Leistungskomplexe nur einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt. Die anderen Kontakte können dann telefonisch oder auch über das Pflegepersonal erfolgen.

    Das verschiebt das Problem natürlich nur, aber es könnte im konkreten Fall vielleicht hilfreich sein.

    Leider mit keinen besseren Nachricht, aber immerhin mit freundlichen Grüssen aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."