Kodierung Exitus letalis

  • Hallo liebes Forum,

    es mag ein wenig zynisch anmuten, ich halte die Frage aber trotzdem
    für abklärungswert und diskutabel. Ist die ICD-Ziffer R99 (Exitus letais) kodierbar? In dem konkreten Beispiel wird eine intensive Sterbebegleitung beschrieben. Der sehr erhöhter praktischer Aufwand
    ist unsererseits sicherlich immer gegeben (Totenschein ausfüllen, Organisation i.Z. mit Bestattungsunternehmen etc.

    Mit ein wenig Bauchschmerzen und trotzdem freundlichen Grüßen
    gehlent

  • Hallo Herr Gehlen,

    dass Sie die Sterbebegleitung und den praktischen Aufwand abbilden möchten, finde ich durchaus verständlich. Aber ist denn die Todesursache tatsächlich unbekannt?

    Gruß aus Norddeutschland,

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Herr Gehlen,

    die Tatsache, dass Ihr Patient verstorben ist, dokumentieren Sie bereits durch die Angabe des Entlassungsgrundes 07. Der Kode R99 \"Sonstige ungenau oder nicht näher bezeichnete Todesursachen\" enthält keinerlei zusätzliche Information, insbesondere wird hierdurch kein Mehraufwand dokumentiert, sondern eher die Frage aufgeworfen, ob das Krankenhaus gar keine Vorstellung hat, woran der Patient letztlich verstorben ist.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo zusammen,

    im KH ist nicht die Todesursache zu verschlüsseln, sondern die Erkrankung, wegen der ein Patient stationär behandelt wurde. Diese kann zwar letztlich zum Tode führen, ist aber zu unterscheiden von der eigentlichen Todesursache. Die Formulare \"Todesbescheinigung\" führen z.B. in BW die Todesursache in einer kleinen Kaskade auf:

    a) unmittelbare Todesursache
    b) als Folge von ...
    c) als Folge von (Grundleiden)

    Aus den vom KH verschlüsselten Diagnosen wird die \"Morbiditätsstatistik\", aus den vom jeweiligen Statistischen Landesamt codierten Todesursachen die \"Mortalitätsstatistik\" generiert.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.