Chemotherapiezyklus

  • Hallo liebes Forum,
    seit kurzer Zeit ist bei den Krankenkassen ein neuer Trend aufgekommen, den wir bisher nicht kannten. Es werden seit neuestem Fälle überprüft, in denen bestimmte Chemotherapiezyklen auftreten. Es ist an unserem Hause üblich, dass Patienten, die einen Therapiezyklus von 1, 7, 14 Tagen Chemotherapie bei gutem Befinden entlassen werden und zur nächsten wieder aufgenommen werden, da die dazwischenliegenden Tage medizinisch nicht zu begründen sind und bei einer Kontrolle durch den MDK aberkannt werden. Jetzt sollen die Fälle als 1 Fall mit Beurlaubung zusammengefasst werden.
    Wir denken, dass dies durch eine Empfehlung des BMGS vom 22.April 2005 hervorgerufen wurde, in dem geschrieben steht: \"Wenn ein Patient die Krankenhausbehandlung kurzzeitig unterbricht, die stationäre Behandlung oder der Behandlungsintervall jedoch noch nicht abgeschlossen ist, liegt nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) keine Entlassung sondern eine Beurlaubung vor.\"
    Meine Frage ist nun, wie dies die anderen Forumsteilnehmer sehen?

    MFG

    Rajko Kittel

  • Hallo Forum,
    die stationäre Behandlung mit Chemotherapie ist laut MDK Bayern sowieso nicht zu begründen, da Chemotherapien durchaus ambulant zu verabreichen sind. Der MDK beruft sich hier immer auf onkologische Schwerpunktpraxen, welche es ja überall geben soll.
    Der Ausweg besteht darin, die Behandlung onkologischer Patienten als teilstationäre Leistung zu verhandeln und abzurechnen oder einen Vertrag nach § 116b SGB V mit den KK abzuschließen. In Bayern geht das mit der AOK.

    Gruß aus Oberbayern

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt