Abrechnung Koloskopie nach §115b

  • Hallo liebes Forum,

    wir haben amb. Koloskopien (OPS 1-650.1) erbracht und sind uns in der Abrechnung nicht ganz sicher. Wir rechnen die EBM-Ziffer 13421 ab. Kann ich dann auch noch den Ordinationskomplex (01310-01312) und die Beratung (13220) zusätzlich abrechnen oder sind diese Ziffern schon mit der 13421 abgegolten?
    Bitte schicken Sie mir doch auf diesem Wege eine Beispielabrechnung an der ich mich orientieren kann :d_gutefrage:

    Ich bedanke mich schon einmal für die netten Antworten und wünsche weiterhin eine angenehme Woche.

  • Hallo Nachfrager,

    sofern die Koloskopien im Rahmen des ambulanten Operierens nach § 115b SGB V erbracht worden sind, können Sie den Ordinationskomplex 13210/13211/13212 abrechnen.

    Bei den Koloskopien im Rahmen einer persönlichen Ermächtigung hängt es zunächst davon ab, ob die Ermächtigung die Abrechnung des Ordinationskomplexes vorsieht. Wenn ja, dann können Sie die Ziffer 01310/01311/01312 abrechnen.

    Ob die Beratungsziffer im Zusammenhang mit einer Koloskopie abgerechnet werden kann, ist strittig. Zunächst gibt es im EBM keinen Abrechnungsausschluss. Allerdings werden die Krankenkassen/ KVen fragen, was Sie noch an Beratung zusätzlich durchführen wollen über den obligaten Leistungsinhalt der Ziffer 13421 hinaus. Besteht tatsächlich ein über die dort genannten Inhalte ein weiterer Beratungsbedarf, so sollten Sie diesen gut dokumentieren, da die Krankenkassen/ KVen Ihnen ansonsten die Ziffer streichen könnten.

    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."