Guten Tag
Ein Patient kommt mit einer akuten Lungenstauung. HD die I50.14. Im weiteren Verlauf wird dann festgestellt das der Patient eine DCM I42.0 hat.
Nun mein Problem. Die KK sagt ich darf die I42.0 nicht verschlüsseln. Aufgrund der DCM würden wir keine \"exrta\" Therapie durchführen.
Ist dies richtig? Ich denke man kann diese Diagnosen doch gar nicht voneinander trennen.
Welche Begründungen oder Richtlinien gibt es, dass ich diese Diagnosen auch zusammen verschlüsseln darf.
Dann dürfte ich doch eigentlich bei einem Patienten der Aufgrund einer Pneumonie Antibose bekommt einem zusätzlich aufgetretenen Harnwegsinfekt nicht verschlüsseln nur weil die Antibiose der Pneumonie zufällig auch für den Harnwegsinfekt passend ist.
Es gibt nun mal Medikamente die wirken auf mehrer Dinge.
Wie kodieren sie solche Fälle?
Gruß Attila