Liebe Forumsteilnehmer,
wer kann mir mit der Klärung der Frage helfen ob die DKR D007a bei meinem Fall greift.
Patient kommt mit Gonarthrose zur geplanten Implantation einer Knieprothese am 1.11 .präoperative Untersuchungen werden gemacht.
Op wird hinausgezögert wegen schlechter Kreatininwerte.
Am 6.11 klagt Pat. über Bauchschmerzen.
Es wird ein Dünndarmgängrän diagnostiziert und operiert.
Nach der OP bleibt der Zustand schlecht,er muß beatmet werden, es kommt eine Pneumonie dazu und der Patient verstirbt.
Was mich nun stutzig gemacht hat, ist der Teil des Satzes der Kodierrichtlinie ....Op aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt [c=#ff0009]und[/code] [c=#ff0088]der Patient entlassen wurde[/code], ist wie folgt zu kodieren.
Was ist also wenn der Patient nicht entlassen wurde ??? Trifft diese KR trotzdem zu??
Und wo ich schon mal dabei bin!!
Bei der DKR D002d , Beispiel 6
Leberzirrhose und Aszites . ...es wird [c=#ff0000]nur[/code] der Aszites durch eine Punktion behandelt.
Heißt das wirklich [c=#ff0048]nur[/code] eine Punktion,und sonst keine weitere Behandlung.?
Wenn also außerdem mit Diuretika,Bettruhe ,Diät,Konakion, die dekompensierte Leberzirrhose \"behandelt\" wird und weitere Nebendiagnosen bestehen die mitbehandelt werden.
Trifft dieses Beispiel dann noch zu???
Der MDK sagt ja.
vielen Dank im voraus und schönes Wochenende
U.D