DKR D007a Aufnahme zur Op, Op nicht durchgeführt

  • Liebe Forumsteilnehmer,
    wer kann mir mit der Klärung der Frage helfen ob die DKR D007a bei meinem Fall greift.
    Patient kommt mit Gonarthrose zur geplanten Implantation einer Knieprothese am 1.11 .präoperative Untersuchungen werden gemacht.
    Op wird hinausgezögert wegen schlechter Kreatininwerte.
    Am 6.11 klagt Pat. über Bauchschmerzen.
    Es wird ein Dünndarmgängrän diagnostiziert und operiert.
    Nach der OP bleibt der Zustand schlecht,er muß beatmet werden, es kommt eine Pneumonie dazu und der Patient verstirbt.

    Was mich nun stutzig gemacht hat, ist der Teil des Satzes der Kodierrichtlinie ....Op aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt [c=#ff0009]und[/code] [c=#ff0088]der Patient entlassen wurde[/code], ist wie folgt zu kodieren.

    Was ist also wenn der Patient nicht entlassen wurde ??? Trifft diese KR trotzdem zu??


    Und wo ich schon mal dabei bin!!

    Bei der DKR D002d , Beispiel 6
    Leberzirrhose und Aszites . ...es wird [c=#ff0000]nur[/code] der Aszites durch eine Punktion behandelt.
    Heißt das wirklich [c=#ff0048]nur[/code] eine Punktion,und sonst keine weitere Behandlung.?
    Wenn also außerdem mit Diuretika,Bettruhe ,Diät,Konakion, die dekompensierte Leberzirrhose \"behandelt\" wird und weitere Nebendiagnosen bestehen die mitbehandelt werden.
    Trifft dieses Beispiel dann noch zu???
    Der MDK sagt ja.


    vielen Dank im voraus und schönes Wochenende
    U.D

  • Hallo U.D.,

    in Ihrem ersten Beispiel erfolgte die Aufnahme im Krankenhaus primär wegen Gonarthrose, die anderen Diagnosen und daraus folgenden Therapien (OP) ergaben sich - wenn ich Sie richtig verstanden habe - erst während des stationären Aufenthaltes. HD ist somit die Gonarthrose was wegen der durchgeführten Darm-OP in eine Fehler-DRG führen dürfte, formal aber korrekt ist. Gleich verhält es sich mit einer Aufnahme wegen Myokardinfarkt, Herzkatheter, Sturz aus dem Bett, Schenkelhalsfraktur und TEP-Implantation. Die TEP wird hier auch bei Hauptdiagnose Infarkt gemacht.

    Im zweiten Beispiel würde ich die Leberzirrhose, sofern sie behandelt wurde, was in Ihrem Fall ja zutrifft, natürlich mit codieren. Zumindest die Vit-K-Gabe stellt keine Behandlung des Aszites dar sondern wurde wegen anderer Manifestationen der Leberzirrhose gegeben.
    Im übrigen fällt mir keine Therapie ein, die ausschließlich auf die Leberzirrhose selbst ausgerichtet ist (außer vielleicht die Lebertransplantation) da Zirrhose ja ein irreversibler Endzustand ist. Behandelt werden nahezu immer nur deren Folgen (portale Hypertension, Oesophagusvarizen, Aszites usw.). Das in der DKR 002d genannte Beispiel würde ich auf Patienten anwendbar sehen, die zur Aszitespunktion kommen und dannach wieder entlassen werden (wobei man sich hier fragen könnte warum so etwas nicht ambulant erfolgt). Anderenfalls würde das ganze für mich keinen Sinn ergeben.

    Grüße.

  • Hallo Cardiot,
    Danke für die prompte Antwort.
    Ja , diese Kodierung führt in eine Fehler-DRG , und zwar in eine sehr gut bewertete.
    Und da ich alles was ich so habe verwetten würde das die KK hier den MDK einschaltet, möchte ich mir sicher sein das die Kodierung richtig ist.
    Sie meinen also das der Zusatz \"......und der Patient entlassen wird \"
    keine Relevanz hat??
    Bei Ihrem Beispiel mit dem Myocardinfarkt ist der Fall doch noch etwas anders meine ich.

    Gruß U.D

  • Hallo UD,

    generell \"keine Relevanz\" habe ich nicht gesagt, für die Wahl der HD spielt es aber keine Rolle. Diese wird nach der DKR 002d festgelegt und wäre in Ihrem Fall so wie Sie ihn schildern die Gonarthrose.

    Das Ihr MDK nachfragt möchte ich nicht ausschließen, könnte mir aber vorstellen das sich die Sache schon nach Übersendung der Epikrise rasch klären lässt. Der unerwartete und für den Patienten tragische Verlauf ist schließlich nicht wegzudiskutieren.

    Schönes WE