MDK-Modellprojekt zur sek. Fehlbelegung mit der BKK

  • Hallo Forum,
    kann mir jemand Näheres zum \"Modellprojekt zur sekundären Fehlbelegungsprüfung\" des MDK-Nordrhein mit der Bayer BKK und der BKK für Heilberufe sagen und von Erfahrungen berichten. Laut Schreiben einer der BKKen \"obliegt der Krankenkasse die Überprüfung der leistungsrechtlchen Vorraussetzungen der stationären KH-Behandlung gem. §112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V.\" Hier steht jedoch auch die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung drin. Nachfolgend heißt es: \"Wir würden uns wünschen, dass Sie uns statt des Kurzberichtes einen Entlassungsbericht in einem verschlossenem Umschlag mit der Kennzeicnung SFB zusenden, damit der beratende Arzt des MDKs direkt mit der Prüfung beginnen kann.\" Das hört sich nach einer Inhouse-Prüfung an. Da hab ich ja nichts gegen. Sehe ich das richtig?
    Das Ganze macht mich stutzig. Dass könnten MDK und Kasse doch auch so vereinbaren - wieso ein Modellprojekt. Und wieso zur sek. Fehlbelegung?
    In der Hoffnung auf Erleuchtung: Vorab besten Dank!

  • Hallo T_Werner,

    zu dem Projekt kann ich konkret nichts sagen.

    Bei uns ist es aber zwichenzeitlich Usus geworden, dass bei Fällen bei denen die OGV überschritten wurde, der MDK beauftragt wird zu überprüfen, ob diese VD-Tage auch tatsächlich medizinisch notwendig waren. Konkret bedeutet dies, dass der MDK in der ärztlichen- und pflegerischen Doku prüft, ob dokumentiert ist, weshalb der Pat. noch vollstationär behandelt wird.

    Viele Grüße
    F. Holzwarth

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling