Liebes Forum,
habe einen Patienten mit einer SAE und einer Demenz (Nebendiagnosen). Zur Diagnostik erfolgte ein Bildgebung und ein neuropsychologischer Test (geringe kognitive Defizite). Sind beide Diagnosen zu kodieren? Ist nur SAE zu diagnostizieren, weil Demenz ein Symptom von SAE ist? Ist Demenz nicht zu kodieren, weil kein Aufwand entstand?
Wäre für Hilfe dankbar. MfG V.
Nebendiagnose SAE und Demenz
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Hallo Veronika,
es lebe die Abkürzung? (HWI und HWI??) Was ist bitte unter SAE zu verstehen? Ich kenne es nur als Klassifizierung beim Motor-Öl und ich komme vom Land!? -
Hallo Veronika,
es ist nicht ganz einfach:Zitat aus Berlit, Klinische Neurologie: \"Das klinische Bild [der SAE] zeigt eine große Variabilität ... eine Demenz kann sich über einen Zeitraum von 3-10 Jahren ... entwickeln. Anders als bei der Alzheimer-Krankheit steht der Gedächtnisverlust nicht im Vordergrund. Typisch sind vielmehr fluktuierende Beeinträchtigungen von Frontalhirnfunktionen...\"
D.h. nicht bei jedem SAE-Patienten besteht von Anfang an eine Demenz im engeren Sinn, somit könnte diese theoretisch gesondert kodiert werden. Voraussetzung hierfür wäre aber, dass es einen Code für SAE (ohne Demenz) gäbe, dem ist aber nicht so. Sie kodieren also in Ihrem Fall nur F01.2, da ist die Demenz mit drin.
Nebenbei:
Für mich ist es nicht klar, wann im Falle eines \"klassischen\" M. Binswanger (eine Unterform der SAE) der hierfür vorgesehene Code I67.3 zu verwenden ist. Denn beim Binswanger gehört die Demenz immer dazu (Diagnosekriterien nach Bennett et al., 1990), andererseits ist F01.2 als Exklusivum angegeben. Daraus folgt meiner Meinung nach, dass beim Binswanger immer F01.2 und nicht I67.3 zu verschlüsseln ist. Gibt es hierzu Meinungen im Forum ?Viele Grüße!