Hallo,
folgender Fall:
Ein Patient mit extremer Polyneuropathie legt sich eine Wärmflasche im Krankenhaus ins Bett :sleep:. Nach einiger Zeit hat er dann die resultierenden Verbrennungen , weil er die Hitze nicht spürte. Die WF wurde ihm nicht von den Pflegekräften so hingelegt, sondern er hat sie sich selbst so lokalisiert nach eigenem Wunsch...
Ist das nun eine "Sonstige näher bezeichnete Komplikation bei medizinischer Behandlung (T88.8 )"??? Dazu noch "Verbrennung" und "Größenangabe"
Wird das wie ein Sturz aus dem Bett bei der BG extra abgerechnet? (Ist ja auch nen Unfall)
Gruß :x
Björn