HD bei Verlegungen in externe Klinik (oder interne Abteilung)

  • Guten Tag,
    ich wende mich mit folgender Frage ans Forum:

    Bei der Verlegung eines Patienten in eine andere Klinik haben wir bisher immer die Verlegungsdiagnose als HD codiert.
    Unser Patient kam mit G47.3 (Schlafapnoesyndrom) zur Aufnahme. Während der Polysomnographie bekam der Patient Angina pectoris, so dass wir ihn zur Abklährung einer KHK zur Coronarangiographie verlegt haben. Der Patient kam nicht zurück. Als AU Diagnose haben wir die G47.3 und als Entlass.-Verlegungsdiagnose die I25.19.
    Haben wir uns vielleicht geirrt ??? In den DKR habe ich leider keine expliziete Antwort gefunden. Bei internen Verlegungen haben wir uns genauso entschieden.

    Kann mir jemand weiterhelfen ? (Vielleicht mit DKR-Richtlinie) :d_gutefrage:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Frau enke,

    die HD wird nach der DKR D002d zugeordnet:

    Hauptdiagnose
    Die Hauptdiagnose wird definiert als:
    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.â€

    Ihre Verlegungsdiagnose hat nicht primär die Veranlassung des stationären Aufenthaltes verursacht und wird somit nicht HD, sondern ND.

    Das DRG-System unterscheidet nich Aufnahme- und Entlass-/Verlegungsdiagnose (das macht ihr KIS), sondern prinzipiell nur HD und ND. Diese sind nach den entsprechenden Definitionen zuzuordnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau