Hallo Forum,
ein Kleinkind mit Bissverletzung wurde am Wochenende in Narkose versorgt.
Bisher haben wir diese Leistungen als AOP abgerechnet, mit dem Hinweis \"Leistung aus der \"kleinen Chirurgie\" mit Vollnarkose beim Kleinkind - deshalb als Leistung aus dem Bereich AOP abgerechnet\".
EINE Kasse lehnt dies nun ab. Die Textstelle bei EBM 02300 ff. \"Die Voraussetzungen gemäß § 115b SGB V müssen dabei nicht erfüllt sein\" würden sich nur auf die Qualitätssicherungsmaßnahmen beziehen. Wir hätten das Kind (am Wochenende!) abweisen müssen und einen Niedergelassenen die Arbeit tun lassen.
Die Kasse bezieht sich auf den Kommentar Wezel/Liebold.
Ist dieser so gerne zitierte Kommentar rechtsbindend?
Wie sind Ihre Erfahrungen mit dem Umstieg aus der \"kleinen CH\"?
Liebe Grüße aus der frostigen Pfalz
Erika Bier