Hallo Forum,
im Zusammenhang mit der Erstellung unseres E1 (für 2005) ist folgende Frage aufgetaucht:
Prämissen:
Die Fallzählung geht nach dem Entlassungsdatum.
Eine Fallzusammenführung über den Jahreswechsel hinweg erfolgt nicht.
Wie ist mit Zusammenführungs-Fällen zu verfahren, deren zweiter Fall zwar im alten jahr (z.B. in 2005) aufgenommen, aber erst im neuen Jahr (2006) entlassen wird?
Zählt der Gesamtfall zu 2006 (bzw. als Überliegerfall 2005-06)?
Ist hier das Aufnahmedatum der Aufnahmetag des ersten Falles und das Entlassungsdatrum der Entlasstag des zweiten Falles?
Oder gibt es evtl. eine Regelung, wonach keine Fallzusammenführung erfolgt, wenn der Folgefall ein (Jahres-)Überlieger ist?
Dank & Gruß
NiR