7. Februar 2006 um 12:28 #1 Hallo....bei einer Klage vor Gericht wird ein umfangreiches teures Gutachten zur Frage der Pflegebedürftigkeit in Auftrag gegeben. Der Patient verliert den Prozess. Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten? :sterne:
7. Februar 2006 um 13:24 #2 Hallo Sommer2,die Frage ist, wer das Gutachten in Auftrag gegeben hat.Patient? Pflegekasse? Gericht?MFG