Hallo Forum,
ich habe einen Fall, wo ein Patient über (mind.) 215 Stunden nichtinvasiv Beatmungsunterstützung erhielt. Eine Intubation wurde wegen einer vorliegenden Patientenverfügung nicht durchgeführt. Die Kodierung wurde mit 8-706 (Anlegen einer Maske zur maschinellen Beatmung) + 215 Beatmungsstunden durchgeführt.
In DRG-Kommentaren, z.B. bei SBG steht hierzu, dass \"..nichtinvasive unterstützende Beatmungsformen nicht ausreichend für die Abrechnung einer Beatmungs-DRG sind.\"
Was meint ihr dazu? Was kann ich tun um den Fall korrekt abzubilden?
Gruß
J. Ikas