Sehr geehrtes Forum,
ich bearbeite einen Fall, in dem die KK eine Zusammenlegung wegen Komplikation fordert. Ein Kind wurde wegen einer Neuroborreliose einige Tage stationär, anschließend teilstationär behandelt (initial Diagnostik, dann IV-Antibiose erst stationär, dann in der Tagesklinik) Kurz vor Ende der Antibiose Auftreten eines Exanthems, welches zur Abklärung eine weitere stationäre Aufnahme und Ausbehandlung mit einem anderen Antibiotikum notwendig machte. Handelt res sich hierbei um eine Komplikation im Sinne der FPV? Hier liegt ja keine durch das KK verschuldetete Komplikation vor, es würde also das Morbiditätsrisiko der KK auf das Krankenhaus übertragen. Gibt es hierzu Gerichtsurteile oder Stellungnahmen?
Danke für die Hilfe