Ausländische Patienten die zum Zwecke der Behandlung einresen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Pandur,

    schreiben Sie doch mal Ihre Krankenhausgesellschaft (oder DKG) an und fragen nach, wie hier zu verfahren ist. Man kann hier natürlich auch erbitten, den Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen zu geben oder ggf. die Strittigkeit zu bestätigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Gerade gefunden:

    IK der aufnehmenden Institution
    Bei Verlegung des Patienten in ein anderes Krankenhaus, bei interner Verlegung mit Wechsel
    zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere
    Einrichtungen mit Rückverlegung oder bei interner Verlegung bei Wechsel zwischen voll- und
    teilstationärer Behandlung ist das Institutionskennzeichen des aufnehmenden Krankenhauses
    anzugeben. Wird in ein ausländisches Krankenhaus verlegt, ist das Pseudo-IK ”979979956”
    anzugeben.

    OKIDOCI 8)