CT gesteuerte Thermokoagulation

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir führen in unserem Haus vermehrt folgende Leistung durch:
    \"CT gesteuerte Thermokoagulation von Tumoren-speziell an der Hüfte-aber auch an anderen Knochen und Weichteilen\".
    Einen entsprechenden OPS der diese Leistung abdeckt, habe ich nicht gefunden.
    Auch im Forum habe ich noch keine aussagekräftige Rückantwort auf meine Anfrage erhalten.

    Bitte können sie diese Leistung für 2007 in den Katalog neu aufnehmen bzw. mir Tipps zur Kodierung dieser Leistung geben.

    Mit kollegialen Grüßen
    Peter Berger
    Kodierfachkraft/Assistent Medizincontrolling
    Krankenhaus Rummelsberg
    90592 Schwarzenbruck
    email: berger.peter@rummelsberger.net
    :kangoo:

  • Hallo Herr Berger,
    es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass dieses Forum keine Mailbox des InEK ist, also hier keine Anträge gestellt werden können, sondern nur Diskussionen angeregt werden sollen.
    Adressat für Ihren Vorschlag wäre ausserdem das DIMDI, welches die Klassifikationen ICD und OPS pflegt. Der Redaktionsschluss für die Versionen 2007 ist allerdings am 28.2.2006 abgelaufen. Sie sollten Ihre Anregungen am besten mit den betroffenen Fachgesellschaften abstimmen, ich kann mich als Vertreter der DGCH gern der Sache annehmen.
    Bis dahin bleibt allerdings nur die Kodierung mit 5-789.xd bzw. andere Lokalisation an der 6.Stelle. Die CT ist ergänzend mit einem Kode aus dem kapitel 3 anzugeben.
    Gruß

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Herr Bartkowski,

    gerne dürfen sie sich der Sache annehmen. Bis dahin werden wir die Leistung mit 5-789.xd und 3-xxx kodieren. Bin auf die Reaktion der Kasse und des MDK gespannt.

    Danke nochmals für die schnelle Rückantwort.

    Mit kollegialen Grüßen
    Peter Berger
    Kodierfachkraft/Assistent Medizincontrolling
    Krankenhaus Rummelsberg
    90592 Schwarzenbruck
    email: berger.peter@rummelsberger.net
    :kangoo:

  • Was sollen MDK und Kassen denn dazu sagen? Es ist halt so, und die DRG, die sich bei der Gruppierung ergibt, muss gezahlt werden, wenn Sie diese Leistungen erbracht haben und stationäre Behandlung notwendig war.

    Gruß

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin