Abrechnung von gepoolten Thombokonzentraten

  • :sterne: mir ist immer noch nicht klar, wie nun letztendlich gepoolte Thrombokonzentrate kodiert werden sollen. In Stgt. während einer Fortbildung hatte ich Prof. Roeder mit der Frage kontaktiert, worauf ich zur Antwort bekam 1 gepooltes TK entspricht 1 TE; jedoch in Kodierleitfaden Onkologie steht genau das Gegenteil; würde mich freuen, wenn Ordnung in das Durcheinander gebracht werden könnte.

  • Mahlzeit!

    In diesem Falle würde ich mich nach dem Kodierleitfaden richten, der seine Informationen wohl aus der Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer in der Version von 2001(Rev. 2003) bezogen hat.
    Dort steht eine Thrombozytenzahl von >60x109 für ein Einzelspender-TK angegeben, ein gepooltes TK soll aber die Menge eines Apherese-TK (>200x109) haben, entspricht also mindestens vier Einzel-TK.

    Analog sagt das Inek in den \"Hinweisen zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung 2005...\" unter 11 b):

    Zitat

    \"Demnach ist für die Abrechnung von Pool-Thrombozytenkonzentraten mittels ZE33 Gabe von Thrombozytenkonzentraten die äquivalente Menge von (Einzelspender-)Thrombozytenkonzentraten heranzuziehen.\"


    Nach Rücksprache mit unserem \"Lieferanten\" sind in den von uns transfundierten Pool-TK vier Einzel-TK, die wir dementsprechend kodieren .

    Hoffe, ich konnte weiterhelfen. :D

  • Hallo miteinander,

    kann das nur bestätigen. laut genannten richtlinien und inek - siehe dort homepage sind bei gepoolten Tk´s die zur Herstellung nötigen einzel-tk´s zu kodieren, da sind laut transfusionsmediziner 4-6, wir verwenden dann auch 4.

    mfg

    Uwe Neiser