Modulare Endoprothesen (ZE2006-25)...

  • Guten Morgen,

    meine Fage bezieht sich auf die das Zusatzentgelt ZE2006-25.

    Welche Indikationen müssen vorliegen, damit entsprechendes ZE berechnet werden kann?

    M. E. nur bei Knochen-Tumoren oder ähnlichen malignen Erkrankungen.

    Sollte das ZE begründet nicht berechenbar sein; welcher OPS würde ersatzweise greifen?

    Wer oder was ist da aussagekräftig?

    Vielen Dank. :sterne:

    :grouper:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Zitat

    Original von Bonsetter:
    Welche Indikationen müssen vorliegen, damit entsprechendes ZE berechnet werden kann?

    Es gibt keinen Bezug des ZE zu Indikationen, nur zur Operation (5-829.d).

    Zitat

    Original von Bonsetter:
    Sollte das ZE begründet nicht berechenbar sein; welcher OPS würde ersatzweise greifen?

    Die Abrechnung des ZE ist immer nur begründet, wenn die entsprechende Operation durchgeführt wurde. Es greift dann nichts ersatzweise, sondern Sie geben den OPS für die durchgeführte OP an. Was auch immer da gemacht wurde....

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Vielen Dank Herr Selter,

    soweit war mir das bereits klar. :rotwerd:
    Zur Erläuterung.
    In vorliegendem Fall ist folgende Konstellation:
    HD ist die M16.3.
    Relevanter OPS ist der 5-820.00.
    Zusätzlich wird der OPS 5-829.d kodiert, der die DRG I05Z allerdings nicht triggert (somit also kein Bezug des ZE zum OPS).
    Nun wird aber zusätzlich des ZE 2006-25 berechnet.

    Stellen sich also 2 Fragen.
    1. Wann darf ein KH eine derartige Sonderendoprothese überhaupt implantieren?
    Wann ist diese medizinisch indiziert?
    2. Sollte die medizinische Notwendigkeit einer derartigen Sonderendoprothese nicht existent sein, welcher OPS würde dann ersatzweise greifen? Steht in o. g. Fall dann weiterhin der OPS 5-820.00?

    Vielen Dank.

    :grouper:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat

    Original von Bonsetter:
    Relevanter OPS ist der 5-820.00.
    Zusätzlich wird der OPS 5-829.d kodiert, der die DRG I05Z allerdings nicht triggert (somit also kein Bezug des ZE zum OPS).
    Nun wird aber zusätzlich des ZE 2006-25 berechnet.

    5-829.d ist ein Zusatzkode, der neben dem eigentlichen OPS aufgeführt wird:
    OPS-Hinw.: Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Die durchgeführten Eingriffe sind gesondert zu kodieren
    Modulare Endoprothesen bestehen aus 3 oder mehr metallischen Einzelteilen an mindestens einer gelenkbildenden Komponente, wobei der Aufsteckkopf bei einer Hüftendoprothese nicht mitgezählt wird

    Somit triggert dieser nicht die DRG (das macht 5-820.00), sondern das ZE.

    Zitat

    Original von Bonsetter:
    Stellen sich also 2 Fragen.
    1. Wann darf ein KH eine derartige Sonderendoprothese überhaupt implantieren?
    Wann ist diese medizinisch indiziert?
    2. Sollte die medizinische Notwendigkeit einer derartigen Sonderendoprothese nicht existent sein, welcher OPS würde dann ersatzweise greifen? Steht in o. g. Fall dann weiterhin der OPS 5-820.00?

    Es gibt keine Vorgabe, wann es gemacht werden darf. Lerne aber gerne dazu, falls jemand darauf verweisen kann.
    Die medizinische Notwendigkeit wird von den behandelnden Ärzten festgelegt und wenn es dann gemacht wurde, ist es zu kodieren. Es gibt da keinen Ersatz. 5-820.00 ist der primäre OPS, der immer angegeben werden muss, unabhängig davon, ob es sich um eine Sonderprothese handelt.

    Anmerkung:
    Da Sie in einem anderen Post mal \"unsere PKK\" erwähnten, gehe ich davon aus, dass Sie zwar von der Ausbildung her Krankenpfleger (Profil-Angabe) sind, aber bei einer Privaten Rechnungsprüfungen machen. Sollten Sie also Fragen zur Indikation und medizinischen Klärungsbedarf haben, steht Ihnen bestimmt ein beratender Arzt zur Verfügung. Diesem werden dann ja die kompletten Unterlagen vorgelegt.

  • Anmerkung:
    Da Sie in einem anderen Post mal \"unsere PKK\" erwähnten, gehe ich davon aus, dass Sie zwar von der Ausbildung her Krankenpfleger (Profil-Angabe) sind, aber bei einer Privaten Rechnungsprüfungen machen. Sollten Sie also Fragen zur Indikation und medizinischen Klärungsbedarf haben, steht Ihnen bestimmt ein beratender Arzt zur Verfügung. Diesem werden dann ja die kompletten Unterlagen vorgelegt.


    Vielen Dank für die Infos, besonders bezüglich der beratende Ärzte.

    Da auch dererseits keine einvernehmliche Lösung vorlag, kam die Intuition der Forum-Nutzung. :boese:

    Sollte ich mich dafür jetzt entschuldigen? :d_gutefrage:

    :grouper:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Bonsetter:
    Sollte ich mich dafür jetzt entschuldigen?

    Sie haben mich hier offensichtlich missverstanden:

    Warum sollten Sie das tun? Wenn sich die Mitglieder hier für ihre Fragen entschuldigen müssten, wäre der Sinn des Forums doch etwas verfehlt.
    Ich habe Ihnen doch die Informationen gegeben, die ich machen konnte, unabhängig von Ihrer bekannten Wirkungsstätte. Ich mache da prinzipiell überhaupt keinen Unterschied. Warum sollte ich? Ich bin selber auch beratender Arzt für Kostenträger, trotz (oder gerade wegen) meiner Krankenhausfunktion.

    Der Hinweis auf die beratenden Ärzte beinhaltet den Umstand, dass Sie dann dort alle Informationen fallgebunden vorliegen haben und somit eine Klärung bessere Chancen hat. Zumal die Antwortzeit auf solche Fragen ungleich kürzer ist, als im Wechselspiel GKV/MDK. Dass Sie dies dann wohl schon veranlasst hatten und es hier keine Einigung gab, ist eine Information, die ja bisher von Ihnen nicht gegeben wurde. Hätten Sie das gleich erwähnt, wäre der Hinweis selbstverständlich nicht nötig gewesen. Ich kann immer nur anhand der vorliegenden Informationen antworten.

    In unserem Forum ist es gerade interessant, dass alle Seiten ihre Meinungen äußern. Es wäre mir lieber, wenn z. B. der MDK sich hier auch einbringen würde. Dies ist aber natürlich eher nicht zu erwarten.