Vorstationär-Chirurgie -Stationär Innere

  • Hallo liebes Forum,

    Es wurde ja schon viel über das Thema Vorstationär disskutiert.
    Aber wie verhält es sich, wenn ein Pat. sich wegen einer Fraktur vor-
    stellt und Vorstationär abgerechnet wird.4 Tage später kommt er
    zur stationären Aufnahme.Nun meine Frage.Ist es egal in welcher
    Fachdisziplin der Pat. vorstationär behandelt wird?Oder kann man hier sagen das die Fraktur nichts mit der HI zu tun hat?


    Warte auf Antworten.
    Tschüß
    Zabi

  • Hallo Zabi,

    nach der Definition dient die vorstat. Behandlung der Vorbereitung der folgenden stat. Behandlung bzw.der Prüfung der Notwendigkeit einer stat. Behandlung.
    Wenn jetzt vorstat. eine stat. Behandlung als nicht notwendig angesehen wurde- bsp. Fraktur eingegipst und oder reponiert, stationär unnötig.
    Eine nun innerhalb von 5 Tagen folgende stat. Aufnahme wegen Bauchschmerzen usw. also andere Diagnose erfolgt, dann gehört vorstat nicht zu stationär und ist extra abzurechnen.
    Wenn innerhalb von 5 Tagen geplant zur stat. Behandlung der Fraktur- also OP nach Abschwellen des Ödems, dann gehört vorstat zu stat und ist mit der DRG abgegolten.

    Interessanter ist die Frage wenn vorstationär z.B. wegen Fraktur- geschlossen reponiert- Gips. Zunächst stat. nicht geplant. Abrechnung vorstat. Jetzt nach mehr als 5 Tagen oder auch innerhalb der 5 Tage Kontrolle und Fraktur ist abgerutscht und muss operiert werden- also stat. Aufnahme.
    Gehört es dann zur DRG? Wie sehen die anderen dass?


    mfg

    Uwe Neiser