• Sehr geehrtes Forum,

    ich habe das folgende Problem:

    wann darf ich die C97 kodieren

    Mein Fall: Es sind mehrere Kodes aus C44.3, C44.4 und C44.9 von den Ärzten verschlüsselt worden und die C97!
    Darf ich diesen verwenden, auch wenn es sich um dieselbe Krebsart handelt

    Als Beipsiel (C97!) im DKR werden ja zwei völlig verschiende Carcinome gebracht, allerdings bei den multiplen Prozeduren unter dem Abschnitt P005e werden mehrere Hautkrebsarten aufgeführt plus die C97!

    So gehe ich davon aus, dass die C97 dazu kodiert werden darf, oder?

    Einen schönen Tag noch.

    Wäre für eine Antwort dankbar.

    Klara

    :sterne:

  • Guten Morgen Klara,

    aus meiner Sicht regelt die DKR Malignome das recht eindeutig.
    Wenn ich das Hauptaugenmerk auf den Begriff Primärtumor lenke,
    ist die Auslegung klar.
    Jeder maligne Primärtumor (also keine Metastasen) egal ob unterschiedliche Tumorform (Melanom+ Mammatumor) oder gleiche an unterschiedlichen Lokalisationen(Haut) kann hier verwendet werden.
    Für problematische rhalte ich die Aussage, dass jeder davon für sich die HD Definition erfüllen muss! Erscheint mir angebracht bei Beispiel 1 - zwei verschieden TUmorformen, wenn Aufnahme zur Chemo oder Radiochemo erfolgt, die auf beide Formen wirkt, oder in zweiten Beispiel bei Haut mehrer Lokalisationen.
    Hier wird man, wie oft bei der Konstellation zwei HD mit dem MDK rechnen müssen.

    Bei Ihren konkreten Angaben C44.3 etc bis C44.9 würde ich bei uns erst mal nachsehen, was der Patient wirklich hatte, es erscheint mir hier möglich, dass unterschiedliche Kollegen den gleichen Tumor einfach anders interpretiert und kodiert haben- mehrer Abteilungen etc. Wenn korrekt mehrer Lokalisationen dann abprüfen ob HD erfüllt für >1 Diagnose. Erst dann halte ich die Verwendung der C97! für legitim.

    Viele Grüße von der Ostsee.

    Uwe Neiser