• Die B42Z (Führeha neurol. Erkrankungen bis 27 Tage) erfordert die OPS 8552.5 bzw. .6 (Frühreha 14-20 bzw. 21-27 Tage)
    Auffällig ist, daß die B42Z neuerdings (2006) obere und untere Grenzverweildauern mit entsprech. Ab- bzw. Zuschlägen aufweist.
    Dies ist doch widersprüchlich, da ich bei weniger als 14 oder mehr als 28 Tagen eine andere OPS verwenden muß, in eine andere DRG komme und so die Grenzverweildauern der B42Z niemals übertreten oder unterschreiten kann.
    Welchen Sinn haben hier also die Zu- und Abschläge?

    Lars