Kostenübernahme bei offener Tb?

  • Hallo Herr Poschmann,

    hier Bedarf es wohl der Definition der "sozialen Gründe", die von mir ,und den Vätern der 112er Verträge wohl auch, nicht auf den Begriff Sozialfall reduziert werden. Ein "sozialer Grund" liegt auch dann vor, wenn Sie sich vor dem Hintergrund der Infektionsgefahr gegen eine Entlassung des Patienten entscheiden müssen - sie schützen damit ja (und das ist der soziale Grund) die Gemeinschaft vor weiteren Infektionsfällen.

    Losgelöst davon, dass es regionale Unterschiede in der Bewertung der Sachlage zwischen Krankenhäusern einerseits und Kassen/MDK andererseits gibt, handelt es sich bei meiner Bewertung um langjährige, nordrheinische Erfahrung auf beiden Seiten im Gesundheitswesen.

    Beste Grüße

    FD