Verweildauer bei qualifiziertem Entzug

  • Hallo Forum-Mitstreiter!

    In unseren KH\'s ist die Frage aufgetaucht, welche durchschnittliche Verweildauer man für einen qualifizierten Alkoholentzug ohne besondere Komplikationen ( also keine S4-Patienten, keine besonderen Komorbiditäten, keine besonderen zusätzlichen Persönlichkeitsstörungen ) ansetzen kann. Sind da Unterschiede zwischen psychiatrischen und somatischen KH\'s festzustellen?

    Wenn man mit den auf der website verfügbaren online-groupern den qualifizierten Entzug groupt, kommt man je nach Verwendung des OPS-Codes
    8-985 oder 8-985.3 trotzdem nur auf eine mittlere VWD von knapp 8 oder 11 Tagen.

    Damit ist man aber ziemlich dicht dran an der 25 Jahre alten \"Berliner-7-Tage-Regelung\" für die klassische Entgiftung, die mittlerweile von fast allen Fachverbänden abgelehnt wird.

    Unsere KH\'s sind der - nach meiner Ansicht berechtigten - Auffassung, dass sich bei einem qualifizierten Entzug ja noch eine psychotherapeutische Begleitung mit Motivationsbehandlung an die reine Entgiftung anschließt, wobei die Motivationsbehandlung mindestens eine, wenn nicht gar zwei Wochen dauern sollte. In Berlin und Brandenburg werden die KH\'s in diesem Punkt sehr knapp gehalten.

    Gibt es in anderen Bundesländern vielleicht entsprechende Vereinbarungen auf Landesebene oder einfach eine andere Praxis der Kassen, an die man anknüpfen könnte?

    Grüße aus dem sonnigen Berlin

    Attorney

    Rechtsanwältin