OGV-Überschreitung durch verzögerte Bearbeitung MDK/KK

  • Liebes Forum,
    Patient mit Schlaganfall soll nach Akut-Behandlung zur Reha und kann zwischenzeitlich nicht nach Hause entlassen werden. Verzögerte Bearbeitung des Kostenübernahmeantrags durch die KK, die zur Indikationsüberprüfung auch MDK einschaltet, was zu weiterer Verschleppung um 7 Tage führt.
    Schließlich Überschreitung der OGV um 9 Tage (durch Bettenmangel in Reha-Klinik weiterer Zeitverlust bis zur ÜBernahme), die jetzt von KK nicht bezahlt werden will.
    \"Haftet\" das Krankenhaus für Verzögerungen, die außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs liegen ?
    MfG
    R.Adams

  • Hallo Herr Adams,
    sofern Sie die KK rechtzeitig (in einer angemessenen Frist) informiert haben, haften Sie nicht. Sollten Sie aber versäumt haben, die KK über die Entlassung zum Zeitpunkt xx zu informieren, werden Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Die Kosten für die \"nicht notwendigen stationären Tage\" bis zur Entlassung in eine Reha können Sie auch nicht dem Patienten in Rechnung stellen.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt