Liebes Forum,
das Thema wurde schon mehrmals behandelt, bin mir aber dennoch bei der Kodierung nicht sicher und bitte daher noch einmal um Hilfe bei folgendem Fall:
bei einer intraoperativen Darmverletzung wurden K63.1 (Perforation des Darms nicht-traumatisch) und T81.2 (versehentliche Stichwunde während eines Eingriffs)verschlüsselt. Durch die Kombination dieser beiden Codes ergibt sich eine besser bezahlte DRG. Ich persönlich halte die Kodierung für korrekt, da hierdurch die Komplikation zum Ausdruck kommt und das verletzte Organ angegeben wird.
Nach Meinung des MDK ist die K63.1 zu streichen. Sollte man das akzeptieren oder Widerspruch einlegen?
Vielen Dank und allen einen schönen Abend,
Dobby