Guten Morgen, Forum,
wir beabsichtigen in 2006 o.g. Leistung mit in die E1 aufzunehmen.
Nun höre ich folgene Aussage aus einem anderen Krankenhaus:
Geriatrische Frührehabilitation kann in 2006 nur in die E1 mit aufgenommen werden, wenn das KH in 2005 in \"Vorleistung\" getreten ist - damit ist - auf Nachfrage - gemeint, wir hätten in 2005 geriatrisch bereits abrechnen müssen, um den Nachweis zu erbringen, dass alle Voraussetzungen - (siehe Hinweise OPS-Kategorie 8-55 ) auch erbracht werden.
Also, ich kenne diese Auflagen nicht, kann mir wer eine Quelle dazu nennen?
Gruß,
B. Schrader