• Hallo Forum,

    wir führen eine Vasoresektion (5-636.2) amb. durch, die KK weist die Rechnung zurück. Grund: Sterilisationen werden nicht von der GKV übernommen. Warum ist dann der entsprechende OPS Code im AOP-Katalog hinterlegt?

    Aus dem sonnigen Berlin, guido

  • Hallo DarthCoder,

    hier ein Auszug aus dem Rundschreiben der KV Thüringen von 2004, das Ihre Frage beantworten hilft: \"Die Sterilisation ist in den Fällen Kassenleistung, in denen sie durch Krankheit begründet und medizinisch
    indiziert ist. Die dazugehörige Diagnostik zum Ausschluss einer eventuell vorliegenden krankhaften Ursache als Indikation zur Sterilisation ist ebenfalls GKV-Leistung. Ansonsten besteht kein Anspruch mehr auf eine Sterilisation zu Lasten der GKV.\"

    Sofern die Vasorektion ausschließlich der persönlichen Lebensplanung (schöne Umschreibung, die ich in einer Broschüre einer BKK gefunden habe) dient, muss der Versicherte die Leistung selber finanzieren.

    Grüsse aus Düsseldorf nach Berlin

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."