Hallo liebes DRG-Forum!
Ich habe da mal eine Frage zum Thema \"Mindestmengen\". Die Krankenkassen haben Anspruch auf eine Aufstellung zum Nachweis der Einhaltung der Mindestmengenvereinbarung, aber existiert eine rechtliche Grundlage, die es den Krankenkassen erlaubt eine Angabe der damit verbundenen DRG´s in der Forderungs-AEB zu erhalten?
Schon mal ein großes Danke schön!
Hülsi