Mindestmengen als Thema in Budgetverhandlungen

  • Hallo liebes DRG-Forum!

    Ich habe da mal eine Frage zum Thema \"Mindestmengen\". Die Krankenkassen haben Anspruch auf eine Aufstellung zum Nachweis der Einhaltung der Mindestmengenvereinbarung, aber existiert eine rechtliche Grundlage, die es den Krankenkassen erlaubt eine Angabe der damit verbundenen DRG´s in der Forderungs-AEB zu erhalten?
    Schon mal ein großes Danke schön!

    Hülsi

    Mit freundlichen Grüßen

    Hülsi

  • Hallo Hülsi,
    hallo Forum

    eine rechtliche Grundlage, die Angabe der von den Mindestmengenregelungen betroffenen DRG-Fallpauschalen zu erhalten, ist (auch) mir nicht bekannt.

    Alle Mindestmengenregelungen orientieren sich aus gutem Grunde nicht an DRGs sondern vorrangig an Operations- und Prozedurenschlüsseln. Die Zuordnung wird jährlich aufgrund geänderter OPS-Versionen angepasst.

    Wird, um bei der Regelung zu den Kniegelenk Totalendoprothesen zu bleiben, die Leistung, die mit dem OPS 5-822.x zu kodieren ist, mindestens 50-mal erbracht, ist damit die Mindestmengenregelung erfüllt - völlig unabhängig davon, welche und wieviele DRGs \"angesprochen\" worden sind.

    Da die Krankenkassen jedoch nicht über eine Operationsstatistik des Krankenhauses verfügen, können sie gerade in \"grenzwertigen\" Krankenhäusern nur über eine \"Verprobung\" mittels der DRGs, eine Beurteilung hinsichtlich der Mindestmengenregelung vornehmen.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo,

    das ist ja das Ziel der Krankenkassen, aus den angesteuerten DRGs Rückschlüsse auf die Eingriffe bzw. Eingriffszahlen zu ziehen. Wenn ich mir das Ergebnis dieser Auswertung für unser Haus ansehe, dürfte das für Transplantationen noch in Grenzen möglich sein, für die Knie-TEPs und grade die viszeralchirurgischen Eingriffe, die besonders breit über die DRGs streuen, kaum.

    Voraussetzend, dass die Kassen um diese Problematik wissen bzw. sie nach Erhalt der Aufstellung erkennen, haben wir ihnen diesen \"Service\" geboten - wobei wir allerdings auch den Vorteil haben, als Universitätsklinik von keiner dieser Mindesmengen \"bedroht\" zu werden.

    Gruß, J. Helling