hallo zusammen,
ich stehe vor dem schwierigen problem der abrechnung einer organtransplantation.
es war schon schwierig genug den kostenträger dafür ausfindig zu machen, doch nach intensiver recherche ist dies gelungen.
es handelt sich hier um die dso.
bei der zusage der kostenerstattung gibt die dso an das das modul 1 (einorgan/nierenentnahme) zu erstatten ist.
dies wird in der kostenzusage mit einem fixen betrag angegeben.
nun meine fragen:
1) kann ich zu diesem fixen betrag auch zuschläge berechnen, und wenn ja welche?
2) es wurde von unseren mda´s nicht nur die nierentransplantation codiert 5-554.91 B sondern auch die hornhaut 5-123.3 B. handelt es sich nach dieser codierung nicht um eine mehrorganentnahme???
dies würde die aufwandserstattung der dso erhöhen, da es sich somit um das abzurechnende 2. modul (mehrorganentnahme)handelt.
bei mehreren rückfragen bei der dso wurde gesagt das keine information über eine hornhautentnahme vorliegt. bei dieser art von transplantation wäre auch nicht das dso sondern das dsog zuständig.
da es sich jedoch nur um einen operateur der dso gehandelt hat der nach eintritt des hirntodes der pat von unserer intensiv benachrichtigt wurde weiss ich jetzt einfach nicht mehr weiter.
leider kann man auch bei den einzelnen instituten keine genaueren angaben machen da aus datenschutzgründen dort kein information-fluss herrscht.
wer kann mir jetzt also hilfe zu dieser abrechnung geben???
lieben dank im voraus,
wanjak