Aufwandserstattung bei postmortaler Organtransplantation

  • hallo zusammen,
    ich stehe vor dem schwierigen problem der abrechnung einer organtransplantation.
    es war schon schwierig genug den kostenträger dafür ausfindig zu machen, doch nach intensiver recherche ist dies gelungen.
    es handelt sich hier um die dso.
    bei der zusage der kostenerstattung gibt die dso an das das modul 1 (einorgan/nierenentnahme) zu erstatten ist.
    dies wird in der kostenzusage mit einem fixen betrag angegeben.
    nun meine fragen:
    1) kann ich zu diesem fixen betrag auch zuschläge berechnen, und wenn ja welche?
    2) es wurde von unseren mda´s nicht nur die nierentransplantation codiert 5-554.91 B sondern auch die hornhaut 5-123.3 B. handelt es sich nach dieser codierung nicht um eine mehrorganentnahme???

    dies würde die aufwandserstattung der dso erhöhen, da es sich somit um das abzurechnende 2. modul (mehrorganentnahme)handelt.

    bei mehreren rückfragen bei der dso wurde gesagt das keine information über eine hornhautentnahme vorliegt. bei dieser art von transplantation wäre auch nicht das dso sondern das dsog zuständig.

    da es sich jedoch nur um einen operateur der dso gehandelt hat der nach eintritt des hirntodes der pat von unserer intensiv benachrichtigt wurde weiss ich jetzt einfach nicht mehr weiter.

    leider kann man auch bei den einzelnen instituten keine genaueren angaben machen da aus datenschutzgründen dort kein information-fluss herrscht.

    wer kann mir jetzt also hilfe zu dieser abrechnung geben???

    lieben dank im voraus,
    wanjak

  • Guten Abend, wanjak,

    herzlich willkommen im Forum. Da es sich bei der Pauschale der DSO um eine Leistung außerhalb des GKV-Bereiches handelt (ein Hirntoter ist kein Patient), gibt es keine Zusatzentgelte oder ähnliches. Die genauen Modalitäten der Abrechung können Sie bei der DSO erfahren. Dies ist bundeseinheitlich in Stufen geregelt, je nach dem, ob lediglich die Evaluation, eine Monoorganentnahme oder eine Multiorganentnahme erfolgt ist. Ich würde Ihnen vorschlagen, daß Sie sich in Detailfragen mit dem zuständigen Koordinator bzw. mit der Zentrale der DSO in Düsseldorf auseinandersetzen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu Details haben, können Sie mich gerne kontaktieren.
    Beachten Sie bitte, daß auch der Erstattungen der DSO Pauschalen sind, die in bestimmten Zeitabständen von der der DKG mit den Kostenträgern auf Bundesebene vereinbart werden. Über die Höhe kann man trefflich streiten, insbesondere über den Aspekt, ob die Pauschalen in irgendeiner Form den Aufwand wiedergeben.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Guten Abend,

    ein Hinweis fällt mir noch ein, weil ich in der Eile Ihren Beitrag nicht in jedem Detail genau betrachtet habe: Sie sollten in der Formulierung den Begriff \"Transplantation\" von der Organentnahme sauber trennen. Dies erleichtert die Diskussion. Insbesondere im Hinblick darauf, daß die Transplantationen GKV-Leistungen sind und per DRG\'s vergütet werden, ist eine klare Formulierung wichtig. Ich bin bei meiner Antwort davon ausgegangen, daß Sie die Entnahmeoperation meinen und auf die Schwierigkeiten in der Vergütung dabei abstellen. Dabei bleibt es allerdings unverändert, daß der komplette Aufwand bei einem Organspender mit Multiorganentnahme durch die DSO mit etwas über 3.000 € vergütet wird - unabhängig vom Intervall zwischen abgeschlossener Hirntoddiagnostik (Zeitpunkt des Hirntodes und damit des Individualtodes) und dem Ende der Entnahmeoperation (Herz, Lunge, Leber, Nieren, Hornhaut, Gehörknöchelchen, Bankspongiosa, Pankreas, Darm .........).

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • hallo herr sander,
    lieben dank für die schnelle beantwortung.
    in dem konkreten fall handelt es sich nur um eine organentnahme, nicht um eine transplantation. sie haben recht, eine genaue trennung der formulierung ist wichtig.
    ich werde noch einmal versuchen in düsseldorf jemanden zu finden mit dem ich darüber diskutieren kann ob jetzt die entnahme der hornhaut mit der entnahme der nieren gleichzusetzen ist, d.h. das es eine mehrorganentnahme ist.
    kann es auch sein, das der operatuer der dso die niere für die dso, die hornhaut jedoch für die dsog entnommen hat???
    leider sind es ja 2 unterschiedliche institute, für organe und für gewebe.
    jetzt wo sie es erwähnen das es sich ja um keine gesetzliche leistung handelt fällt mir auch auf das ich mir die frage mit den zuschlägen hätte sparen können.
    lieben dank nochmal für die schnelle beantwortung und für die freundlich aufnahme in ihrem forum.
    lieben gruss,
    wanjak