Hallo zusammen,
Sachlage:
1. Aufenthalt: Pat. kommt notfallmäßig wegen eines Harnverhaltes mit Makrohämaturie mit Selbstentfernung des tranurethralen Dauerkathers -HD: R33 DRG L65Z
2. Aufenthalt:
Pat. kommt nach 14 Tagen erneut, wiederum Selbstentfernung, allerdings war es jetzt zu einer mass. Blasentamponade gekommen, die initial manuell ausgeräumt wurde. Aufgrund des Ress.-Verbrauches wurde von uns deshalb als HD N32.8 gewählt.
Der MDK erkennt die Kodierung der HD im 2. Aufenthalt mit dem Code N32.8 nicht an, mit der Begründung, dass dieser Schlüssel weder im alph. noch im system. Verzeichnis des ICD das Krankheitsbild einer Blasentamponade abbilde bzw. aufgeführt sei.Statt dessen schlägt er als Hauptdiagnose R33 (Harnverhalt) (wie im 1. Aufenthalt)vor.
Wer hat nun Recht? Gibt es andere Sichtweisen?
MfG