2. September 2006 um 12:23 #1 Sehr geehrtes Forum!Sehe ich es richtig, dass wenn zu DRG´s keine Angabe zur OGVD im Fallpauschalenkatalog gemacht wird, eine Wiederaufnahme nicht möglich ist?Herzlichen Dank im Voraus und schönes WochenendeKlara
2. September 2006 um 19:04 #2 Hallo klara,eine Wiederaufnahme ist schon möglich (kleine Spitzfindigkeit!); eine Fallzusammenführung nach § 2 Abs. 1 oder 3 FPV 2006 hingegen nicht.GrußBussmann