Hallo ans Forum,
ich habe da mal eine Frage...
Beispielfall:
Pat. kommt oder wird gebracht (RTW) zum KH (...) und wird von der Chir. Ambulanz erstversorgt. Hier wird die stationäre Behandlungsnotwendigkeit festgestellt und der Patient kommt auf die Station.
Jetzt die Frage: wird zwischen Verbrauchs- und Hilfsmitteln wie Schanzsche Krawatten, Unterarmgehstützen oder Gilchristverbänden differenziert und wenn ja mit welchen Folgen?
Sind die o.a. Mittel Teil der DRG (wie es mein Verständnis des KHEntgG´s mir sagt) oder werden diese teilweise verschrieben o.ä.?
Wer stellt diese Mittel zur Verfügung (Station oder Ambulanz)?
Ich bin, wie immer, für jede Hilfe dankbar...
Gruß