Abrechnung postoperativer Behandlungskomplex

  • Hallo Forum,

    eine große Kasse streicht uns den postop. Behandlungskomplex obwohl dieser nicht am OP-Tag, sondern frühestens am 1.Tag nach OP von uns zur Abrechnung gebracht wird. Es wird auf die Präambel 31.2.1 EBM 2000+ verwiesen wonach ein post-operativer Arzt-Patienten-Kontakt inklusive ist. Aus meiner Sicht liegt die Kasse falsch da der \"eine\" Kontakt im Anschluss an die OP erfolgt und auch keinen Behandlungskomplex darstellt. Es ist auch nur eine Kasse mit der es diesbezüglich Probleme gibt.
    Wer weiß Rat??

    Danke aus Berlin, guido

  • Hallo DarthCoder,

    so leid es mir tut, die Krankenkasse hat Recht.

    In die Präambel 31.2.1 ist in der Zwischenzeit folgender Passus aufgenommen worden: \"... einen post-operativen Arzt-Patienten-Kontakt ab dem ersten Tag nach der Operation ...\". Mit anderen Worten: der erste postoperative Kontakt nach dem OP-Tag ist mit dem OP-Komplex abgegolten.

    Erst für den zweiten postoperativen Kontakt nach dem OP-Tag können Sie den postoperativen Behandlungskomplex ansetzen.

    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."

  • Hallo Herr Offermanns,

    habe den entsprechenden Passus nach langer Suche auf einer Mitteilung der KVB gefunden, die Formulierung ist aber auch nicht sehr einfach. Wenn ich es richtig verstanden habe läuft es so: OP-Tag, 1. post-OP Tag Pat. kommt und der postoperative Behandlungskomplex ist noch Bestandteil der OP-Leistung
    2.Tag (oder später) Pat. kommt und ich kann Konsultations- und Behandlungskomplex abrechnen. Wie sieht es mit dem Konsultationskomplex beim ersten post-Op-Kontakt aus??
    Vielen Dank für Ihre Hilfe !!!!!

    Guido

  • Hallo DarthCoder,

    den Konsultationskomplex können Sie immer berechnen, wenn Sie den Ordinationskomplex nicht abrechnen. Also, wenn der Patient postoperativ zum ersten Mal zu Ihnen kommt, können Sie den Konsultationskomplex sofort abrechnen, nicht aber den postoperativen Behandlungskomplex.

    Vom Ablaufschema sieht es so aus:

    OP-Tag:
    - Operation
    - Abschlussuntersuchung (ist ja eigentlich erster postoperativer Kontakt)

    erster postoperativer Kontakt nach dem OP-Tag
    - Abrechnung Konsultationskomplex
    - Abrechnung der Leistungen, die nicht durch die 3-Tages-Frist ausgeschlossen sind
    - auf keinen Fall abzurechnen: postoperativer Behandlungskomplex

    zweiter postoperativer Kontakt
    - Abrechnung Konsultationskomplex
    - Abrechnung postoperativer Behandlungskomplex
    - Abrechnung der Leistungen, die nicht Inhalt des postoperativen Behandlungskomplexes sind.

    Um an die aktuellen Informationen über Änderungen des EBM zu gelangen, kann ich Ihnen zwei Homepages empfehlen:
    Zunächst die Homepage der KBV. Unter Fachbesucher/ EBM finden Sie die Beschlüsse des Bewertungsausschusses. Diese werden allerdings erst dann eingestellt, wenn das ganze Unterschriftsverfahren beendet ist.

    Daher als Alternative: die Homepage des Deutschen Ärzteblattes (http://www.aerzteblatt.de). Gehen Sie hier zum Archiv und suchen Sie nach \"Bewertungsausschuss\". Sofern Sie die Suche zeitlich eingegrenzt haben, finden Sie, soweit vorhanden, die aktuellen Beschlüsse, die allerdings noch nicht das Unterschrifsverfahren überstanden haben.

    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    (diesmal ohne Signatur, da schon entspannt zuhause)

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."

  • Guten Morgen Hr. Offermanns,

    noch einmal vielen Dank für Ihre Mühe, ich denke jetzt habe ich es auch verstanden. Werde heute noch mit der Kasse Kontaktakt aufnehmen und die Sache bereinigen.
    Aus dem schon (fast) sonnigen Berlin, guido