Optionsmodell: Verdacht auf Unsinn

  • Hopsa, da war das posting nicht ganz komplett... (war nur die Signatur)

    Zum Früheinstieg: wenn inkomplette Daten und inkonsistente DGR (siehe Fehler-DRG mit einem RG von 0)nicht zu einer Kostenerstattung der Kostenträger führen, ist das Erwachen 2004 zumindest schmerzhaft, wenn nicht tödlich...

    Oder...sind die Daten jetzt Schrott, gibt es 2004 richtig Probleme.
    Und die Qualität zeigt sich erst bei der Prüfung (für die Früheinsteiger steht der Rekord m.W. bei 17 Revisionen der Datensätze eines Hauses, bevor diese zum Früheinstieg zugelassen wurden)


    Grüße aus Hanau

    Poschmann

    Poschmann

  • Hallo Herr Poschmann,

    DRG mit RG 0 (960Z und 961Z) dürfen nicht mehr vorkommen. Nicht gruppierbar und unzulässige Hauptdiagnose sind nicht erwünscht. Fertig, basta, ab in den Papierkorb. Alles eliminieren!


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Poschmann,

    Sie schreiben:
    " ...(für die Früheinsteiger steht der Rekord m.W. bei 17 Revisionen der Datensätze eines Hauses, bevor diese zum Früheinstieg zugelassen wurden) ..."

    Das verstehe ich nicht. Wer lässt da wen zu? Und wer hat 17mal Datensätze übermittelt bekommen, bevor zugelassen wurde?
    Das deckt sich nicht mit meinen Vorstellungen der Erklärung der Wahrnehmung der Früheinstiegs-Option.

    Verwirrt:
    Christian Jacobs

  • Lieber Herr Jacobs,
    auf dem Vortrag von Herrn Heimig in Berlin berichtete dieser von den Daten der Frühoptionskrankenhäuser, die ihre Datensätze teilweise sehr frühzeitig übermittelt hatten. Im Rahmen der Prüfung der Datensätze wurden , so habe ich es verstanden, nicht valide Sätze mit der Bitte um Korrektur an die einsenden Krankenhäuser zurückgeschickt. Und, ein Krankenhaus habe diesen Vorgang 16x widerholt...so Herr Heimig, Inek.
    Ich gehe nun davon aus, dass nicht valide Datensätze in jedem Hause schlummern und darauf warten, von den Kostenträgern nicht erstattet zu werden.
    Was die Fehlerdiagnosen betrifft: man darf den TÜV halt nicht mehr mitmachen, aber wer mit einer Synkope aus welchen Gründen auch immer z.B. koloskopiert (und polypektomiert) wird, der ist halt nur schlecht gruppierbar, wenn zur Prozedur keine Diagnose angegeben wird (soll vorkommen)
    Grüße Poschmann

    Poschmann

  • Guten Morgen Herr Poschmann,

    Sie sprechen von den Erstkalkulationshäusern?
    Wenn nein, an welche Datenstelle haben denn die Optionshäuser ihre §21-Daten übermittelt?

    Weiter auf dem Schlauch stehend:

    Christian Jacobs