hallo Forum!
Folgende Unklarheit:
Patient wird mit defekter Pace-Sense-Schockelektrode nach inadäquater Schockabgabe aufgenommen. Es erfolgte die Sonden-Neuanlage, der ICD wurde nicht gewechselt.
Die DKR 0911d sagt aus: \"Die Überprüfung eines Schrittmachers wird routinemäßig während des stationären Aufenthaltes zur Schrittmacherimplantation durchgeführt;daher ist ein gesonderter Prozedurenkode hierfür nicht anzugeben.\"
Da der Schrittmacher nicht gewechselt wurde, darf die Schrittmachertestung und die Schrittmacherkontrolle (2 unterschiedliche Tage)zusätzlich kodiert werden?
Vielen dank für die Hilfe!